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Menschenrechtsrichtlinie

Diese Richtlinie beschreibt unser Engagement für die Achtung der Menschen- und Arbeitsrechte in allen unseren Betrieben und entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette, den Geltungsbereich dieser Richtlinie sowie deren Verankerung innerhalb des „The Vegetarian Butcher Collective“.

Unser Engagement

Wir verpflichten uns, die Menschenrechte und gute Arbeitsbedingungen entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette zu achten, zu schützen und zu fördern. Dies gilt für alle Mitarbeitenden, Lieferanten, Partner und sonstigen Interessengruppen, die mit unseren Aktivitäten in Verbindung stehen.

Unser Engagement orientiert sich an international anerkannten Rahmenwerken, darunter:

  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

  • die Erklärung der ILO über grundlegende Rechte und Prinzipien bei der Arbeit

  • die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

  • die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs)

Sorgfaltspflicht und Risikomanagement

Wir wenden die Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte als kontinuierlichen Prozess an, um potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen zu erkennen, zu verhindern, zu mindern und zu beheben. Dazu gehören Risikoanalysen, die Einbindung von Interessengruppen, das Ergreifen geeigneter Maßnahmen sowie eine transparente Kommunikation. Unsere Sorgfaltspflicht umfasst sowohl vor- als auch nachgelagerte Aktivitäten in unserer Wertschöpfungskette und priorisiert Risiken anhand ihrer Schwere und potenziellen Auswirkungen.

Führung und Rechenschaftspflicht

Die Verantwortung für diese Richtlinie liegt beim Vorstand, wobei die Umsetzung fest in unsere Geschäftsabläufe und täglichen Prozesse integriert ist. Die zuständigen Teams sind dafür verantwortlich, Risiken zu identifizieren, mit den Interessengruppen zusammenzuarbeiten und die Fortschritte zu überwachen.

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